Häufig auftretende Fragen: 

Warum finde ich so wenig im Internet zu der V. Group?

Viele unserer Interessenten kennen zwar den US-Amerikanischen Aktienmarkt, sind aber nicht mit den elementaren Gegebenheiten vertraut. Wichtig zu wissen ist, dass US-Amerikanische Vermögensverwaltungen in Ihrer Darstellung so zurückhaltend wie möglich sind. Bei US-Amerikanischen Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind, ist es existenziell, dass man so wenig wie möglich über Sie im Internet eruieren kann, außer Ihrer Homepage. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland bestätigt dieser US-Amerikanische Standard, dass das Unternehmen in Kanister Weise negativ aufgefallen ist. Ebenso sind alle Mitarbeiter des Unternehmens, die mit vertraulichen Daten arbeiten, zur Verschwiegenheit und Diskretion verpflichtet. Insbesondere gilt dieser US-Amerikanische Standard für den CEO (Chief Executive Officer - Geschäftsführer).  

Dieses ist aber nur ein Aspekt, ein weiterer sehr wichtiger ist, dass es über eine amerikanische Gesellschaft in Deutschland aufgrund der Einstellungsparameter von z.B. Google sehr wenig bis Garnichts zu angezeigt wird. Google setzt für jedes Land entsprechende standortbedingte Parameter fest. Die Suchmaschinen finanzieren sich überwiegend durch Werbung und Produkt gezieltes Marketing. Wenn man also in Deutschland Vermögensverwaltung eingibt, dann erscheinen deutsche Firmen aus der Umgebung des Suchenden, denn dafür werden Sie gebucht und bezahlt. Ohne diese Landes- und Ortsspezifischen Voreinstellungen, würde der Suchende mit Suchergebnissen aus allen deutschsprachigen Ländern konfrontiert werden.

Bei Anrufen habe ich eine Ansage vom Band?

Eine klassische Telefonzentrale, wie es früher einmal üblich war, unterhalten wir Ökonomischen Gründen nicht. Unsere gesamten Kommunikationssysteme sind digitalisiert und KI gesteuert. Wenn Sie eine Telefonische Nachricht hinterlassen, wertet die KI diese aus und Informiert die zuständige Abteilung oder Berater über den Anruf. Hieran wird man sich Zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Sie können uns gerne eine E – Mail unter: Admin@v.group.com übermitteln, diese wird dann ebenfalls von der KI an die zuständige Abteilung bzw. Berater zugeteilt. 

Welche Regulierung würde benötigt? 

Die Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) mit Sitz in Washington kontrolliert in den USA den Wertpapierhandel. Sie wurde gemäß dem Securities Act von 1933 gegründet und ist unabhängig und überparteilich. Die Regulierungsbehörde SEC ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Alle Unternehmen am US-amerikanischen Kapitalmarkt müssen sich bei der Securities and Exchange Commission registrieren lassen. Nur wenn die SEC ihre Zustimmung gibt, kann sich ein Unternehmen an den US-Börsen listen lassen. Bei der Neuzulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel müssen strenge Offenlegungsvorschriften der Securities and Exchange Commission beachtet werden. Die Securities and Exchange Commission überwacht die Börsen und den Wertpapierhandel auch hinsichtlich Insiderhandel und Preismanipulationen. Die für den deutschen Markt freigegeben Aktien mit einer Gesamtstückzahl von 10 Millionen Aktien zu je 1,00 US-Dollar (0,85 Euro) wurden genehmigt. 

Warum sind Sie nicht in den Sozial Medien vertreten?

US-Amerikanische Vermögensverwaltungen sind in Ihrer Darstellung so zurückhaltend wie möglich. Zum Schutze unserer Kunden ist es sehr wichtig, dass alle Mitarbeiter ein Höchstmaß an Direktion einhalten. Alle Mitarbeiter der V. Group Arbeiten mehr oder weniger Arbeiten mit sensiblen und vertraulichen Kundendaten. Aus diesem nachvollziehbaren Grunde sind alle Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und Diskretion verpflichtet. 

Woher weiß ich, aufgrund der eingeschränkten Suchmöglichkeiten, dass es die V. Group auch wirklich in der beschriebenen Form existiert?

Für den deutschen Anleger wurde ein Euro-Konto bei der Wise Europe Bank eröffnet. Die Wise Europe Bank ist ein von der Nationalbank Belgien autorisiertes Zahlungsinstitut. Das wiederum setzte voraus, dass die V. Group Inc. alle notariell beglaubigten Unterlagen wie: Verifizierung von Gesellschafter, CEO und andere Führungskräfte, Adressen – Verifizierung, Eigenkapitalnachweis, Steuer ID, vorlegen musste. Nach Prüfung dieser Unterlagen ist der CEO zur Unterzeichnung in Brüssel gewesen. Einen sichereren Nachweis für die Existenz und Echtheit der V. Group gibt es nicht. 

Warum eine Rückkaufgarantie?

Die V. Group steht für 2 Jahrzehnte nachhaltigen Erfolg. Daher sind wir von unserer zukünftigen Geschäftstätigkeit in Deutschland zu 100% überzeugt. Aus dieser Überzeugung heraus, hat sich die V. Group entschlossen, jedem Aktionär eine Rückkaufgarantie seiner Aktien auszustellen. Sollte der Börsengang nicht bis zum Prognostizierten Zeitpunkt erfolgen, Kauft die V. Group die ausgegebenen Aktien für 1,30 US-Dollar je Aktie zurück. Die Entscheidung zu der Rückkaufgarantie beruht nicht Verschwendungssucht der V. Group. Vielmehr, wie oben schon erörtert, stehen wir zu unseren Prognosen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Geschwindigkeit beim Vertrieb, je schneller die ausgegebenen Aktien am Markt platziert um so schneller kann die Umsetzung zum Börsengang erfolgen. Eine schnelle Umsetzung bedeutet Effizienz und erhebliche Kosteneinsparungen. Wir möchten hier auch nicht unerwähnt lassen, dass wir als V. Group an einen schnellen Börsengang interessiert sind. Bei einem Ausgabekurs von 2,00 US – Dollar würde sich das Firmeneigene Aktienkapital von 300 Millionen US-Dollar auf 600 Millionen US-Dollar verdoppeln. In diesem Zusammenhang ist die Rückkaufgarantie eine Win – Win Situation zwischen unseren Aktionären und der V. Group. 

Besteht eine Prospektpflicht nach deutschen Richtlinien? 

Ausnahmen von der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten
Wertpapiere können ohne einen zuvor von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden, wenn nach der Art des Angebots einer der Ausnahmetatbestände des Art. 1 Abs. 4 EU-Prospekt-VO einschlägig ist. 

In Art. 1 Abs. 4 lit. a) bis lit. l) EU-Prospekt-VO werden die Ausnahmen geregelt, die sich auf die Art des Angebots beziehen. Eine solche Ausnahme von der Prospektpflicht liegt vor, wenn sich das Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet. Qualifizierte Anleger sind solche nach Anhang II Abschnitt I und II der MiFID II, also professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien.

 

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